Translozierungen
Objekte, die von einer Adresse zu einer anderen versetzt werden, sollen als zwei getrennte Objekte mit jeweils eigener Anschrift erfasst werden.
Bei allen Objekten die versetzt werden, auch solchen die keine Denkmäler sind, wird wie im folgenden Beispiel verfahren.
Selbstverständlich muss diesen Einträgen ein konkretes Verfahren vorangehen.
Beispiel: Ein denkmalwerter Speicher wird von Gemeinde A, Straße 1 nach Gemeinde B, Straße 2 versetzt.
Objekt: Gemeinde A, Straße 1
- Im Reiter Verfahren die Löschung aus der Denkmalliste der Gemeinde A vermerken.
- In der Objektbenennung (Reiter Verwaltung) wird vermerkt „Translozierung nach Gemeinde B Str. 2“ – die Information ist dann bereits im Reiter Übersicht zu sehen.
Objekt: Neuerfassung in Gemeinde B, Straße 2
- Neues Kulturobjekt anlegen.
- Im Reiter Verfahren die Translozierung sowie ggfs. die erneute Eintragung, diesmal in die Denkmalliste der Gemeinde B, erfassen.
- Im Reiter Anschrift wird zusätzlich zu der nun aktuellen Anschrift (Gemeinde B Str. 2) die „ehemalige Adresse“ (Gemeinde A Str. 1) erfasst.
Das Verfahren gilt auch, wenn die Versetzung innerhalb eines Ortes stattfindet. Da das Objekt dann nicht aus der Denkmalliste gelöscht und wieder eingetragen wird, wird der Verfahrensschritt mit dem entsprechenden Denkmalwert auf das Objekt am neuen Standort übertragen und am alten Objekt entfernt.