Verfahren
Verfahrensschritte
In einem Verfahren wird ein Kulturgut aufgrund bestimmter Paragrafen des DSchG NRW geschützt oder gepflegt.
Zur Anwendung von Paragrafen (nach DschG NRW 2022) wie
- §4 Vorläufiger Schutz
- §5 Unterschutzstellung
- §10 Denkmalbereich
- §23 Abs. 4 Löschung
wird ein Verfahren angestoßen, dass in verschiedenen Verfahrensschritten, wie Stellungnahmen, Unterschutzstellungsbescheid oder Gerichtsurteil abgearbeitet wird. Zu jedem dieser Verfahrensschritte können Schriftstücke erfasst werden.
Verfahren und Status
Bei der Erfassung von Verfahrensschritten muss beachtet werden, dass der ausgewählte Verfahrensstand (Stand) bzw. Verfahrensschritt automatisch den Status des Kulturobjektes festlegt.
Dabei gelten folgende Regeln:
- der aktuelleste Verfahrensschritt (nach Datum des Dokuments) legt den Status fest
- sollte ein Dokument ein Datum enthalten, nach denen der Status nicht korrekt festgelegt wird, kann der Staus in Ausnahmefällen manuell (von der Redaktion) angepasst werden
- Verfahrensschritte mit gleichem Datum werden alphabetisch sortiert und können daher zu Komplikationen führen. Es muss dennoch das korrekte Datum eingetragen werden. Der Status muss dann manuell angepasst werden.
- bestimmte Stände lassen sich nur in Kombination mit den korrekten Paragrafen des DSchG NRW auswählen. Wählen sie immer zuerst den Paragrafen aus, um die Auswahlliste der Stände zu filtern. Inkompatible Kombinationen lassen sich nicht speichern.
- Der Staus wird auf Unterobjekte ohne eigenes Verfahren automatisch übertragen (vererbt).
Denkmalbereiche
Denkmalbereiche sind im § 10 des DSchG NRW definiert und sind nach Rechtskraft der Satzung geschützt. Objekte, die innerhalb eines Denkmalbereichs liegen, unterliegen den Bedingungen des Denkmalbereichs. Trotzdem können einzelne Objekte durch andere Paragraphen des Denkmalschutzgesetztes gesondert geschützt sein.
Zur Zeit werden die meisten dieser Objekte im Hierarchiebaum unterhalb des Denkmalbereichs dargestellt. Beachten Sie bitte, dass nach Rechtskraft eines Denkmalbereichs die Hierarchien der Datenbank nicht umgestellt werden und somit einzelne Objekte u.U. nicht im Hierarchiebaum vorhanden sind. Innerhalb der Datenbank werden sie als eigenständige Objekte abgelegt. Denkmalbereiche sind z.B. Siedlungen oder Altstädte und werden zukünftig als eigenständige Objekte eingegeben.
Tragen Sie als Verfahren "§ 10 Denkmalbereich" und als Verfahrensstand "Denkmalbereichssatzung" ein. Im Datumsfeld ist das Datum der Rechtskraft einzutragen. Wenn eine exakte Datierung nicht aus den Schriftstücken erkennbar ist, darf kein Dummy-Datum eingesetzt werden, sondern beschaffen Sie sich bitte die korrekte Angabe.
Schriftstücke
Neue Schriftstücke werden über die Schaltfläche "Neues Schriftstück anlegen" (Pluszeichen am Ende der Zeile) direkt einem Verfahrensschritt zugeordnet.
Die Eingabe erfolgt dann über den Dialog: Schriftstück.